Tabellen
Bei Fragen zur Anwendungen der folgenden Tabellen oder die sich aus der Anwendung ergeben, stehen wir gerne zur Verfügung.Abschreibungstabellen |
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In der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: "AfA-Tabelle AV") ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz)
für Anlagegüter ausgewiesen, die nicht branchenspezifisch genutzt werden. Die "AfA-Tabelle AV" gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder
hergestellt wurden. |
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